Zuletzt geändert: Sa, 15.07.2006

«K12/K13» Herrschaftsprinzipien in Demokratie und Führerstaat «PDF», «POD»




0.0.1 Herrschaftsprinzipien in Demokratie und Füh­rer­staat

DemokratieFührerstaat
Willensbildung von unten nach obenBefehlsstruktur von oben nach unten
Meinungskonkurrenz und Mehr­heits­ent­scheidUnterordnung unter charismatischer Führerpersönlichkeit
Annuität der HerrschaftUnbegrenztheit der Herrschaft
Herrschaftskontrolle durch Par­la­mentBestätigung der Füh­rer­ent­schei­dun­gen
0.0.1.1 Merkmale der NS-Herrschaftsordnung (Füh­rer­staat)
  • Der Führer ist alleiniger Träger der Hoheitsgewalt.

  • Jede Gewalt in Staat, Partei und Gesellschaft ist vom Führer abgeleitete Gewalt.

  • Der Führer ist der Vollstrecker des völkischen Gemeinwillens; er repräsentiert den Weillen der Volksgemeinschaft schlechthin.

  • Die Führergewalt ist umfassend und total, sie umschließt alle drei Gewalten (Leg., Exe., Jud.).

  • Die Führergewalt erfasst alle Volksgenossen, die sich ihr bedingungslos fügen müssen.

  • Die Führergewalt kennt weder Beschränkungen durch Kontrollen, noch die Respektierung von Schutzbereichen und Rechten des Individuums; "Parteilichkeit" des Rechts

0.0.1.2 Kennzeichen der rechts­staat­lich-de­mo­kra­ti­schen Ordnung
  • Alle Staatsgewalt geht allein vom Volk aus (Grundsatz: Volkssouveränität).

  • Es gelten daher: parlamentarisches Prinzip, Re­prä­sen­ta­tions­prin­zip, innerparteiliche Demokratie

  • Repräsentativprinzip und parlamentarisches Prinzip

  • Prinzip der Gewaltenteilung und der wechselseitigen Gewaltenkontrolle

  • Sicherung einer unantastbaren, staatsfreien Sphäre durch Grundrechte; Recht auf Widerstand

  • Machtkontrolle durch Gewaltenteilung und eine unabhängige richterliche Gewalt; Einschränkung der staatlichen Gewalt durch Sicherung der Menschenrechte und des Rechtsschutzes; unparteiisches Recht im Dienste der Gerechtigkeit für den einzelnen Menschen (Schutz des Individuums vor dem Staat)